Brandbeschleuniger für Rechts- und Linksradikalismus
Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament griff bislang in Deutschland die sogenannte „Fünf-Prozent-Hürde“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied heute, dass dieses Recht gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit politischer Parteien verstößt. Bayerns SPD-Abgeordneter im Europäischen Parlament, Wolfgang Kreissl-Dörfler, kann die Meinung des Gerichts nicht nachvollziehen: „Das Urteil wird in Zukunft radikalen und populistischen Parteien einen problemlosen Zugang in das Parlament gewähren, was in anderen Ländern teilweise jetzt schon zu beobachten ist und könnte ihnen helfen, ihre Strukturen zu festigen. Es ist möglich, dass sich das Urteil am Ende als Brandbeschleuniger für Rechts- und Linksradikalismus erweist.“
Ähnlich wie in Italien, Österreich oder Schweden galt bislang auch in Deutschland eine Sperrklausel bei Europawahlen. Neben dem SPD-Europaparlamentarier ist auch der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Linus Förster, irritiert von dem Urteil aus Karlsruhe: „Die Fünf-Prozent-Hürde hat sich kein Einfaltspinsel ausgedacht, sondern soll eine zu große Zersplitterung in der Parteienlandschaft verhindern und Radikalen den Zugang zu Parlamenten erschweren.“ In Deutschland geht die „Fünf-Prozent-Hürde“ auf die Erfahrungen der Weimarer Republik zurück. Damals saßen 17 Parteien im Reichstag. Die Parteienzersplitterung gilt als ein Grund, warum die Weimarer Republik scheiterte und das Dritte Reich darauf folgen konnte.
Interessant ist das Abstimmungsverhalten der Richter.
Fünf von acht Richtern stimmten für das Urteil, drei dagegen. Zwei wollen die Entscheidung nicht mittragen und veröffentlichten ein Sondervotum: Richter Di Fabio und Mellinghof. In ihrer eigenen Stellungnahme begründen sie fundiert, warum das Urteil durchaus anders hätte ausfallen können. „Nur weil bereits viele Parteien im Europaparlament vertreten sind, kann das kein Grund für das Aufheben der Fünf-Prozent-Hürde sein. Da gebe ich Herrn Di Fabio absolut recht“, kommentiert Kreissl-Dörfler das Minderheitenvotum. Europaexperte Förster ergänzt: „In den kommenden Jahren steht das EU-Parlament vor immensen Herausforderungen und das Bundesverfassungsgericht erschwert durch das Urteil die dortige Entscheidungsfindung, da nach 2014 noch mehr und vermutlich europafeindliche Akteure mitwirken. Daneben schwächt das Urteil auch die deutsche Interessensvertretung in Brüssel.“
Beide bayerischen SPD-Europapolitiker werden natürlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzeptieren. „In logischer Konsequenz bedeutet dies jedoch, dass wir die Sperrklausel auch bei Landtags- und Bundestagswahlen abschaffen und da stelle ich schon die Frage, ob wir das in Deutschland wirklich wollen“, so Förster. Sein Kollege aus dem EU-Parlament sieht in dem Urteil letzten Endes einen klaren Arbeitsauftrag: „Wir sind nun gefordert ein einheitliches und europaweites Wahlrecht für die Europawahlen zu erarbeiten. Das würde die EU im eigentlichen Sinne demokratisieren und der Vertrag von Lissabon gibt uns auch in Art. 223 Abs. 1 das Recht dazu.“