MdB Werner Schieder MdB Werner Schieder: Portosteuer soll wohl helfen, die Entlastungen für Hoteliers auszugleichen
„Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Post-Universaldienstleistungen wird u.a. gemeinnützige Organisationen erheblich belasten“, kritisiert der Weidener SPD-Bundestagsabgeordnete Werner Schieder. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Besteuerung von Teilen des Post-Universaldienstes mit 19 Prozent brachten die Regierungsfraktionen in den Bundestag ein. Bisher werden für sogenannte Post-Universaldienste keine Umsatzsteuern fällig.
Das Postgesetz regelt, dass Post-Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sind, damit diese für die Kunden (z.B. Kirchen, gemeinnützige Vereine etc.) möglichst billig sind.
„Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigt ein weiteres Mal, dass Schwarz-Gelb Klientelpolitik zugunsten einiger weniger macht“, kritisiert Werner Schieder. „Denn nur die Interessenvertreter der privaten Postkonkurrenten zeigen sich mit den Plänen der Bundesregierung zufrieden. Das sind exakt die, die sich weigern, den Postmindestlohn zu akzeptieren. Die geplante Umsatzsteuerpflicht auf Post-Universaldienste trifft alle, die keine Vorsteuer abziehen können: Behörden, Banken, Kirchen, Ärzte, Vereine, Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Damit belasten Union und FDP insbesondere das ehrenamtliche Engagement gemeinnütziger Organisationen. Ab 1. Juli 2010 werden z.B. auf Spendenaufrufe und Briefe mit Spendenquittungen Umsatzsteuer fällig, wenn die Koalition ihre Pläne durchzieht“, warnt MdB Werner Schieder. „Die erhofften 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen über die Umsatzsteuer auf Post-Universaldienstleistungen sollen wohl helfen, die Entlastungen für Hotels auszugleichen“, meint MdB Werner Schieder.
Hintergrund:
Grundgesetz und EU-Postrichtlinie gewährleisten den Post-Universaldienst: eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen in einer bestimmten Qualität und zu erschwinglichen Preisen. Nach europäischem Recht sind
Universaldienstleistungen von Unternehmen, die zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet sind, von der Umsatzsteuer zu befreien. Das dient im Sinne des Gedankens der Daseinsvorsorge der Entlastung der Kunden. Auch die Sachverständigen in der gestrigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages waren einhellig der Meinung, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass entgegen des Titels („Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“) und der Behauptung der Bundesregierung es sich hier nicht um die korrekte Umsetzung von
EU-Vorgaben handelt“, erklärt Europapolitiker Werner Schieder .
Vielmehr sei diese Abkassiererei nur ein weiterer Versuch von Schwarz-Gelb die Deutsche Post zugunsten von privaten lohndumpingbetreibenden Postdienstleistern weiter zu schwächen.
„Gerade bei uns in der Oberpfalz stellt die Deutsche Post eine beträchtliche Zahl
von guten Arbeitsplätzen bereit, allein bei der Philatelie in Weiden sind es ungefähr 600 Beschäftigte. Das sollte für uns Anlass sein, die Stellung der Deutschen Post gegen den erneuten Angriff der Union und FDP vehement zu verteidigen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die betroffenen öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Banken oder Versicherungen die Mehrkosten der geplanten Umsatzsteuerpflicht auf ihre Kunden abwälzen“.