MdB Werner Schieder: Wiedereinführung der nationalen Börsenumsatzsteuer erforderlich
Berlin. Der Deutsche Bundestag beriet zwei Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zur gerechten Verteilung der Lasten der Finanzkrise. Konkret geht es um die SPD-Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer und um Maßnahmen zur Vermeidung einer erneuten Finanzkrise. „Auch die heutige Debatte zeigt, dass Schwarz-Gelb nicht gewillt ist, die Verursacher der Krise im Finanzsektor in die Verantwortung zu ziehen. Dabei hat der Staat mit zig Milliarden Euro den Finanz- und Bankensektor gerettet. An der gegenwärtigen Untätigkeit sieht man, für wen Union und FDP Politik machen!“, so der Weidener Bundestagsabgeordnete Werner Schieder.
„Wenn eine Einigung auf internationaler oder europäischer Ebene nicht erfolgt, fordern wir von der Bundesregierung die (Wieder-)Einführung der nationalen Börsenumsatzsteuer. Ich bin überzeugt, dass von diesem Schritt eine große Signalwirkung ausgehen würde. Die Menschen können nicht verstehen, warum auf sie –wie der Bundesfinanzminister W. Schäuble sagt- schwere Zeiten zukommen, die Finanzwirtschaft aber keinen Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte leisten soll.“, erklärt MdB Werner Schieder. „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, den Finanzsektor an den Krisenlasten zu beteiligen. Dies sind wir den normalen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, den vielen Menschen, die ihre Arbeitsplätze verloren haben und den Firmen, die in der Krise stecken, schuldig!“, meint W. Schieder.
„Inzwischen greift selbst der US-Präsident B. Obama mit seinen Plänen zur Bankenregulierung bei den „Spekulationsbanken“ durch. Aber die deutsche Bundesregierung ist offenbar der Bankenlobby stärker verpflichtet als der eigenen Bevölkerung“, kritisiert MdB Werner Schieder. „Die Finanzmärkte müssen ihre ursprünglich dienende Funktion für das Gemeinwohl wieder erfüllen“.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist eine von mehreren Maßnahmen, die die SPD in ihren Anträgen vorschlägt. Konkret geht es z.B. um die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben, Stärkung der Finanzmarktaufsicht, Eindämmen von riskanten Spekulationsgeschäften und die Bekämpfung von Steueroasen etc.