SPD und Gewerkschaften setzen Ende des Lohndumpings in der Weiterbildung durch
Das Bundeskabinett hat die Eckwerte zum Mindestlohn in der Weiterbildung beschlossen. Hierzu erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD Bundestagsfraktion, Marianne Schieder: "Am Ende konnten weder die FDP noch die Arbeitgeberverbände verhindern, was richtig und gut ist: In der Weiterbildung wird künftig ein Mindeststundenlohn von 12,60 Euro (West) bzw. 11,25 Euro (Ost) gelten. Damit müssen die Beschäftigten im Bereich der Weiterbildung nach SGBI II/III endlich unter würdigen und angemessenen Bedingungen angestellt werden."
Das verbessert die Arbeits- und damit Lebensperspektiven von mindestens 30.000 Beschäftigten und hilft mittelfristig auch das notwendige hohe Qualitätsniveau der Bildungsgänge zu sichern. Ohne die SPD und ohne die Unterstützung der Gewerkschaften und der verantwortungsbewussten Trägerverbände wäre dieser Fortschritt und wären gerechtere Beschäftigungsbedingungen nicht möglich gewesen.
Dieser Erfolg musste gegen die schwarz-gelbe „Koalition der Unwilligen“ durchgesetzt werden. 2010 hatte sie einen Mindestlohn noch blockiert. Erst im Vermittlungsausschuss zur SGB-II-Novelle hat die SPD einen neuen Anlauf durchsetzen können, der heute nun zum Erfolg geführt werden konnte. Für die vielen Beschäftigten in der Weiterbildung ist heute ein guter Tag. Das Ziel der SPD bleibt aber ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn.