Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung eindämmen
"Wer die Missstände bei der Leiharbeit ernsthaft beseitigen will, muss in jedem Fall Mindestlöhne festschreiben", fordert MdB Marianne Schieder. Prinzipiell begrüßt sie den Vorstoß von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Missbrauch von Leiharbeit zu ahnden. Strafzahlungen bei Verstößen werden aber bei weitem nicht ausreichen. Ganz wichtig sei vor allem, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht länger genutzt werde, um die fest angestellte Belegschaft in einem Betrieb zu reduzieren oder die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.
Gerade mit Blick auf die Öffnung des Arbeitsmarktes nach Osteuropa ab Mai 2011, brauche es ganz dringend einen gesetzlichen Mindestlohn. Sonst sei nicht auszuschließen, dass etwa polnische Leiharbeiter befristet zu polnischen Tariflöhnen hier in Deutschland eingesetzt werden und für ein zusätzliches Lohndumping sorgen. Daneben muss der gesetzlich verbindliche Grundsatz des Equal Pay, des gleichen Lohns für gleiche Arbeit konsequent umgesetzt werden. "Solange dieser Schritt nicht erfolgt, kann, wenn auch mit gewissen Einschränkungen, die Leiharbeit weiterhin wesentlich billiger agieren als reguläre Beschäftigung ", erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung der letzten Jahre habe zu Genüge gezeigt, dass Leiharbeit vielfach genutzt werde, um adäquate Arbeitnehmerentlohnung zu umgehen.
"Jetzt sei es notwendig, für gerechte Entlohnung zu sorgen", fordert MdB Marianne Schieder. Ein wichtiger Schritt dazu sei die Einführung eines Mindestlohns für die Leiharbeit, Dazu müsse ihre Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfolgen. Die hierzu nötige Änderung des Paragrafen 4 AEntG, der die einbezogenen Branchen nennt, könne mit einfacher parlamentarischer Mehrheit erfolgen. "Wir Sozialdemokraten sind gerne bereit, zu dieser Mehrheit beizutragen. Schon in der letzten Regierung wäre eine Lösung möglich gewesen. Die Union hatte dies damals noch aus ideologischen Gründen abgelehnt", erklärt die Bundestagsabgeordnete.