Marianne Schieder fordert Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen
Ein weiteres Mal nicht zufriedenstellend empfindet MdB Marianne Schieder die Auskunft aus dem Bundesverkehrsministerium auf ihre entsprechende Anfrage. „Die Bayerische Straßenbauverwaltung beabsichtigt, die zwischen den Anschlussstellen Pfreimd und Nabburg instandsetzungsbedürftige Fahrbahndecke der A 93 zu erneuern.“, bestätigt das Bundesverkehrsministerium während noch vor drei Monaten von selber Stelle die Mitteilung kam, dass für Lärmschutzmaßnahmen unter anderem für Pfreimd keine Voraussetzungen vorlägen.
Weiter teilt das Ministerium mit, dass entlang der A93 zwischen Wernberg-Köblitz und Ponholz - soweit erforderlich geplant sei, die Lärmessmissionen durch geeignete Straßenbeläge im Zuge abschnittsweiser Deckenerneuerungen zu verbessern. Über die zeitliche Einordnung künftiger Erhaltungsmaßnahmen könne aber derzeit keine Prognose gegeben werden.
„Natürlich ist es erfreulich, dass bei der inzwischen wirklich überfälligen Fahrbahnerneuerung zwischen Nabburg und Pfreimd lärmoptimierter Splittmastixasphalt zum Einsatz kommt, bei dem nach Auskunft der Autobahndirektion bis zu 4 dB(A) Lärmminderung gegenüber der bestehenden Fahrbahn möglich sind.
Dennoch kann diese Maßnahme nicht über die nach wie vor vorhandene Ungerechtigkeit beim Lärmschutz an der A 93 hinwegtrösten. Während die Anwohner in Wernberg-Köblitz und nördlich davon Anspruch auf aktiven Lärmschutz gemäß dem sog. Leipziger Urteil haben, besteht dieser Anspruch für die Betroffenen südlich davon nicht. Hier sind die Verantwortlichen weiterhin in der Pflicht, für Gleichbehandlung zu sorgen, statt den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen“, so Marianne Schieder.