Bürger_innen können überall in der Europäischen Union ihren Beruf frei ausüben, soweit ihre erworbene Berufsqualifikation in dem jeweils anderen EU-Mitgliedstaat ebenfalls anerkannt ist. Dabei gibt es in einigen Mitgliedstaaten unverhältnismäßige Hindernisse - zum Beispiel im Bausektor oder im Rechtswesen.
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Es geht gleichzeitig um zwei Dinge. Wir wollen Barrieren im Europäischen Binnenmarkt, die diskriminierend, unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt sind, abbauen. Gleichzeitig wollen wir dafür Sorge tragen, dass weiterhin ein hohes Maß an Verbraucherschutz sowie die Qualität der Dienstleistungen gewährleistet bleiben", erklärt Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern.
Das Plenum stimmte am Donnerstag, den 18. Januar 2018 für den Initiativbericht zur Reform der freiberuflichen Dienstleistungen. Die Abgeordneten unterstützen damit die Reformempfehlung der Europäischen Kommission. Damit die Mitgliedstaaten ihre Anforderungen künftig fairer und harmonischer gestalten können, hat die Europäische Kommission einen Indikator für das Maß an Regulierungen entwickelt.
„Der Indikator ist zwar hilfreich bei der Erstellung von künftigen Anforderungen für die Berufsanerkennung, bedeutet aber nicht, dass eine strenge Regulierung eines Mitgliedstaates automatisch unverhältnismäßig ist“, so Ertugs Kollegin Evelyne Gebhardt, Mitglied des Binnenmarkt- und Verbraucherschutz-Ausschusses.
Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Umwelt oder der Wahrung einer ordnungsgemäßen Rechtspflege, erkennen die Sozialdemokrat_innen an, dass die Reglementierung von verschiedenen Berufen durch die Mitgliedstaaten notwendig ist. Deshalb unterstützen sie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, weiterhin Berufe nach ihrem Ermessen zu regulieren. Diskriminierende, ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Anforderungen dürfen junge Berufstätige jedoch keinesfalls an der Ausübung ihres Berufes hindern.
Der Bericht wird nun an den Europäischen Rat und die Europäische Kommission übermittelt.