Finanzlage der Kommunen dramatisch verschlechtert

Veröffentlicht am 26.03.2010 in Kommunalpolitik

MdB Marianne Schieder: Rettungsschirm für Kommunen muss kommen

"Bund und Länder müssen jetzt handeln und die Kommunen unterstützen. Es muss verhindert werden, dass Personal abgebaut, zentrale Dienstleistungen gestrichen oder Gebühren für Kindergärten, den öffentlichen Nahverkehr sowie Kultur- und Sporteinrichtungen erhöht werden müssen", fordert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder. Bereits Anfang Februar verlangte die Abgeordnete einen Rettungsschirm für die Kommunen.

Die Finanzlage der Kommunen habe sich dramatisch verschlechtert; das Defizit lag im vergangenen Jahr bei 7,1 Milliarden Euro, wie die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise treffe die Kommunen fundamental. Wegbrechende Gewerbesteuer und Einkommenssteuer belasten die kommunalen Haushalte in großem Ausmaß.

Im laufenden Jahr 2010 werde sich die Schere zwischen weg brechenden Einnahmen und steigenden Ausgaben der Kommunen weiter öffnen. Für dieses Jahr rechneten die Städte insgesamt mit einem Loch in der Kasse von 12,5 Milliarden Euro, ein neuer Negativrekord! Die extrem angespannte finanzielle Situation der Kommunen werde durch die jüngste Steuergesetzgebung der schwarz-gelben Bundesregierung dramatisch verschärft. Das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ führe zu direkten Einnahmeausfällen von 1,6 Milliarden Euro, so MdB Marianne Schieder.

Im Rahmen der föderalen Strukturen seien die Länder verpflichtet, langfristig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. In der akuten Notlage müssten Bund und Länder darüber hinaus gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen: Erforderlich sei zunächst ein Kurzfristprogramm, das als Rettungsschirm über den Kommunen aufgespannt wird und deren elementare Handlungsfähigkeit erhalte. Hierzu zähle eine vollständige Kompensation der durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. Euro sowie eine Rücknahme der im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring.

Der Bund solle sich, befristet auf zwei Jahre, im Umgang von 400 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich an den Kosten der Unterkunft beteiligen. Darüber hinaus komme es darauf an, die strukturelle Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und Landkreise durch mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen zu beseitigen. Der Umfang kommunaler Aufgaben und Ausgaben einerseits und die zu deren Erfüllung zur Verfügung stehenden Einnahmen andererseits müssten in Einklang gebracht werden, unterstrich MdB Marianne Schieder.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordere deshalb in einem 16 Punkte umfassenden Antrag die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, die Zukunftsfähigkeit der Kommunen zu sichern und endlich einen "Rettungsschirm für die Kommunen" aufzuspannen. „Die mit unserem Antrag beabsichtigte Sicherstellung einer aufgabengerechten Finanzierung versetzt die Kommunen in die Lage, eine leistungsfähige Infrastruktur bereitzustellen und hat somit auch positive Auswirkungen auf die zukünftigen Generationen“, bekräftigte MdB Marianne Schieder die SPD-Forderung. Auch der Städte- und Gemeindebund fordere dringend einen staatlichen Rettungsschirm für die Kommunen.



Hintergrundinformation - die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion:

Kurzfristige Maßnahmen – Rettungsschirm für Kommunen

1. die durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ bei den Kommunen entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. € vollständig zu kompensieren;

2. die kürzlich im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring zurückzunehmen;

3. auf weitere Steuergeschenke, die zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen, zu verzichten;

4. darauf hinzuwirken, dass die Länder ihren Verpflichtungen zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nachkommen. Dazu sind insbesondere gezielte Hilfen für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage und eine Verstetigung der Verbundmassen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich. Positive Beispiele dafür sind der von Rheinland-Pfalz eingerichtete Stabilisierungsfonds zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen und das von Sachsen-Anhalt aufgelegte kommunale Teilentschuldungsprogramm;

5. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft befristet auf zwei Jahre um 3 Prozentpunkte anzuheben;

6. im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten des Bundes, kulturelle Projekte und Initiativen in den Kommunen zu sichern und damit die kommunale kulturelle Infrastruktur zu unterstützen und aufrechtzuerhalten;

Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommunen

7. dafür Sorge zu tragen, dass die ungekürzte Weitergabe von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für kommunale Investitionsmaßnahmen, Betriebsmittel und sonstige Finanzierungsanteile des Bundes an kommunalen Auftragsangelegenheiten durch die Länder erfolgt;

8. sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass für öffentliche Unternehmen faire Wettbewerbsregelungen unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen bei der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen werden;

9. die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen wieder zu stabilisieren - dies soll auf der Grundlage des sogenannten Kommunalmodells durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erfolgen. Dazu gehört die Zurücknahme der Kürzungen bei der Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasing und Factoring sowie die Einbeziehung der Freien Berufe in die Steuerpflicht;

10. die gewerbesteuerlichen Anreize für Standortgemeinden zur Ausweisung von Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien beizubehalten und zu stärken. Damit soll der weitere Ausbau auch durch kommunale Beteiligung und Teilhabe gesichert werden.

11. bei bundesgesetzlichen Regelungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen;

12. die Grundsteuer so weiterzuentwickeln, dass eine stabile Ertragskraft und ein praktikables Erhebungsverfahren für die Städte und Gemeinden sichergestellt ist;

13. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der Kommunen an den tatsächlichen Kosten zu orientieren und einen angemessenen Abrechnungsmechanismus zu vereinbaren;

14. gemeinsam mit Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, Trägern sowie weiteren Akteuren, Maßnahmen zu verabreden, mit denen der Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege weiter vorangetrieben wird;

15. die bewährten Programme der Städtebauförderung, wie die Programme Soziale Stadt, Stadtumbau-Ost und Stadtumbau West, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Städte- und Ortsteilzentren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zu verstärken. Im übrigen ist eine Lösung für die Entlastung der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern für die DDR-Altschulden und deren Folgewirkungen herbeizuführen, insbesondere hinsichtlich der Entlastung nach dem Abriss von Gebäuden und bei hohen Leerstandquoten.

16. die Kommunen durch geeignete Programme darin zu unterstützen, dem Ziel wachsender Nachhaltigkeit und den Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu entsprechen; Dabei sollten Programme zur Förderung von seniorengerechtem Wohnen und von Mehrgenerationenwohnen besondere Beachtung finden;

17. den auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzten Unterausschuss Kommunalpolitik im Deutschen Bundestag positiv zu begleiten und umfassend zu unterstützen

 

Homepage SPD Bezirk Oberpfalz

  

Projekt 2016 - Schuld & Sühne?

„Historischen Themennachmittage" im Labertal

Die intensive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist wichtig um die Gegenwart zu verstehen und der Zukunft zu vertrauen. Der AK Labertal will fundierte Geschichtsbewältigung unter sozialdemokratischen Gesichtspunkten anbieten Es gibt nichts zu glorifizieren, nichts zu beschönigen und schon gar nichts zu rechtfertigen. Wir wollen aber auch nicht anklagen und verurteilen - keiner von uns kann heute sagen, wie er sich selbst verhalten hätte, in einer anderen Zeit.

- Rückblick -
Der SPD-Arbeitskreis Labertal hat mit dem „Historischen Themennachmittag“ zur Schierlinger Muna am 24. Januar 2010 begonnen, sich mit den Ereignissen vor 65 Jahren genauer zu beschäftigen. Neben dem „Wunder von Schierling“ sollt der Blick auch auf die Todesmärsche durch das Labertal gelenkt werden.

Die Brüder Gandorfer beschäftigten den AK am historischen Datum 7. November 2010 in Pfaffenberg.

Im Spätherbst 2011 wurde mit "Die Engel von Laberweinting" erneut an das Thema "65 Jahre Kriegsende" angeknüpft. 62 tote Kinder in nur wenigen Monaten, so die Bilanz des Entbindungs- und Kinderheims für Fremdländische.

Der letzte „Historische Themennachmittag“„GELINZT - Euthanasie- Opfer aus dem Labertal“ fand am 4. März in Geiselhöring statt. Das Thema wurde mit einer Informationsfahrt am 14. April an den Gedenkort Hartheim bei Linz abgerundet.

Die Dokumentationen zu den Themennachmittagen (oder den Bonhoeffer-Wochen) sind unter www.agentur-labertal.de zu bestellen!

Projekt 2015 - Flucht, Vertreibung und Asyl

Flucht, Vertreibung und Asyl 1945 / 2015

Sonstiges

 

120 Jahre BayernSPD - Im Dienst von Freiheit und Demokratie Frauen sind in der rechtsextremen Szene keine Seltenheit mehr – sie sind die „nette“ Nachbarin oder betreiben Biolandbau und verkaufen „Deutschen Honig“ und unterwandern so die Gesellschaft mit neonazistischem Gedankengut. Die Ausstellung „Braune Schwestern“ aus Österreich war 2012 erstmals in Niederbayern zu sehen und beschäftigt sich mit der Symbolik, den Liedern und dem Gedankengut der rechtsextremen Frauenszene.