Saisonarbeiter haben künftig in allen EU-Ländern die gleichen Rechte. Am Mittwoch hat das Europäische Parlament für eine entsprechende neue EU-Richtlinie gestimmt, die nicht nur ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten in die EU schafft, sondern auch Mindeststandards zu ihrem Schutz festlegt.
Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern lobt den Verhandlungserfolg des sozialdemokratischen Berichterstatters: „Endlich werden Saisonarbeitnehmer besser geschützt. Beschäftigte im Saisongewerbe, egal ob in der Landwirtschaft oder im Tourismus, brauchen besonderen Schutz vor Ausbeutung.“
Besonders begrüßt Ertug, dass das Prinzip der Gleichbehandlung Eingang in die neue EU-Richtlinie fand: "Unsere sozialdemokratische Kernforderung haben wir durchgesetzt: Saisonbeschäftigte aus Drittstaaten werden nicht nur in Fragen der Löhne und Arbeitsbedingungen den europäischen Arbeitnehmern gleichgestellt sein, sondern auch in Bezug auf die soziale Sicherheit. Denn für uns gilt der der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort."
Der Missbrauch bei der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern soll künftig unterbunden werden. „Es werden Standards für die Unterkunftsbedingungen von Saisonbeschäftigten festgelegt und die Kontrollen verschärft. Entsprechende Bestimmungen müssen nun bereits im Arbeitsvertrag festgehalten werden“, erklärt Ismail Ertug. Zudem müssen, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, die Mieten verhältnismäßig sein und dürfen nicht automatisch vom Gehalt des Beschäftigten einbehalten werden. „Bei Missachtung gibt es Strafen, die effektiv, verhältnismäßig aber abschreckend sind“, so Ertug.