Verwundert zeigte sich Landtagsabgeordnete Annette Karl darüber, dass für Polizeieinsätze keine verbindliche Hilfsfrist vorgesehen ist. Während Rettungsdienste spätestens 12 Minuten nach dem Notruf an ihrem Einsatzort sein müssen und Gemeinden dies bei ihren Feuerwehren sogar innerhalb von 10 Minuten sicher stellen müssen, gibt es bei der Polizei bei Gefahr für Leib und Leben keine Vorgaben.
So antwortete das Bayerische Innenministerium auf eine Anfrage von Karl, dass "für die Bayerische Polizei ist keine „Einsatzreaktionszeit“ festgeschrieben" sei. Vielmehr ist "die Länge der Wartezeit von regionalen, saisonalen, belastungs- und einsatzspezifischen Faktoren abhängig." "Dies ist absurd," so Karl.
"Ehrenamtliche freiwillige Feuerwehren wird eine zehn minütige Hilfsfrist abverlangt und Rettungszweckverbände, wie jetzt erst in Lohma und Mitterteich, müssen neue Rettungswachen bauen damit sie die 12-minütige-Hilfsfrist gewährleisten können. Aber bei der Polizei kann es zu "saisonalen oder belastungsspezifischen Faktoren" kommen."
Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass bei einer Notsituation die Polizei zügig da ist. Der bei der Tat von einem Bürger überraschte Einbrecher oder Zerstörer von anderem Eigentum lässt sich bestimmt nicht dazu überreden, zu warten bis ja nach Einsatzlage ein Streifenwagen vor Ort ist. Wenn die Politik den ehrenamtlichen Feuerwehren und den Rettungszweckverbänden eine zeitliche Frist auferlegt, dann sollte gerade die Polizei in der Lage sein, einen Einsatz in einer gewissen Zeit sicher zu stellen. Allerdings sprechen da die "Eisernen Schutzmänner", wie sie immer öfters als Nachtbesetzung einer PI im Einsatz sind, dagegen. Eine solche Einsatzbereitschaft kann nur erreicht werden, wenn auch die Nachtschichten in den Polizeiinspektionen gesichert sind.
Karl fordert deshalb, dass endlich die offenen Stellen in den Polizeiinspektionen besetzt werden und damit die dienstleistenden Polizisten von Überstunden befreit werden und die Bürger weiter ein hohes Sicherheitsgefühl behalten.