Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum zweiten Pflegestärkungsgesetz erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder: "Mit dem Pflegestärkungsgesetz II schaffen wir mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Wir sorgen für eine bessere Beratung und Pflegequalität. Dass die SPD in den Koalitionsverhandlungen beim Thema Pflege nicht locker lies, zahlt sich wiederholt aus."
Mit Einführung des Gesetzes werden etwa 500.000 Menschen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Die Beeinträchtigungen von Demenzerkrankten werden ebenso wie körperliche Beeinträchtigungen gleichrangig in die Begutachtung des Medizinischen Dienstes einbezogen. Pflegebedürftige werden gestärkt und erhalten bessere und bedarfsgerechtere Leistungen.
Auch pflegende Angehörige profitieren. Wir erweitern den Kreis der Pflegepersonen, die Ansprüche auf soziale Sicherung haben. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten zudem eine bessere Pflegeberatung. Die Pflegeberatung kann zukünftig auch gegenüber den Angehörigen oder Lebenspartnern ohne Beisein des Pflegebedürftigen erfolgen. Informationen der Pflegeberatung über Versorgungsangebote werden erweitert.
Auch wird die Pflegequalität verbessert: Der neu zu gründende Qualitätsausschuss wird ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten erarbeiten. Nach Vorstellung der SPD muss der Vorsitzende des Qualitätsausschusses ein Unabhängiger sein. Bis zur Erarbeitung gelten die Pflegenoten fort. Pflegebedürftige und Angehörige werden in Zukunft eine bessere Orientierung bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung erhalten.