MdL Reinhold Strobl unterstützt Aktion gegen belästigende Telefonwerbung der Verbraucherzentrale Bayern
Seit August 2009 sind Werbeanrufe, sofern sie nicht vorher ausdrücklich vom Verbraucher erlaubt wurden, verboten und können bis zu 50.000 Euro Strafe für das zuwider handelnde Unternehmen bedeuten. Der Oberpfälzer Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl ruft die Verbraucher auf, sich bei entsprechendem Verstoß an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Das novellierte Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist im August letzten Jahres in Kraft getreten. Auch die Rufnummer darf zum Zwecke der Verschleierung nicht mehr unterdrückt werden. Dennoch erreicht die Verbraucherzentrale nahezu täglich eine Vielzahl von Anfragen, in denen sich Verbraucher über unerwünschte Werbeanrufe, meist im Bereich der Glückspielwerbung beschweren. Nicht selten geht es hier um untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen.