Marianne Schieder, MdB: Liberalisierung der Wasserversorgung verhindern
Eine Welle des Protests aus der Bevölkerung lösten die Pläne der EU aus, über die neue europäische Richtlinie zur Konzessionsvergabe bei Dienstleistungen einer Liberalisierung der Wasserversorgung Tür und Tor zu öffnen. So erreichten die Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder zahlreiche Zuschriften. Unter anderem ließ ihr der Chamer Landrat Franz Löffler eine Resolution des Kreistages zukommen. Auch die Große Kreisstadt Schwandorf bittet darum, sich für die Belange der kommunalen Daseinsvorsorge einzusetzen und das bewährte System der deutschen Wasserversorgung zu erhalten.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützt diese berechtigten Forderungen ausdrücklich und weist darauf hin, dass die SPD seit Jahren gegen eine Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung eintritt.
Konkret hat die SPD-Bundestagsfraktion anlässlich des Berichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Haltung der Bundesregierung zur Konzessionsrichtlinie am 30. Januar nochmals folgendes klargestellt: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordert die SPD, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.
Weil die Konzessionsrichtlinie nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, lehnt die SPD-Bundestagsfraktion diese ab. Allerdings wurde der Antrag (Drucksache 17/8761) mit den Kritikpunkten und einer Aufforderung zur Erteilung einer Stellungnahme gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit letztes Jahr im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Besonders betroffen von der geplanten Ausschreibungspflicht wären Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Derzeit unterliegen solche Dienstleistungen nur den aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeleiteten allgemeinen Grundsätzen. Die SPD hat mit der Subsidiaritätsrüge das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge verteidigt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages hatte schon im Dezember 2010, unter anderem auf Initiative der SPD, einen gemeinsamen Brief an den zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier gerichtet. In diesem Schreiben wurden die Bedenken aller Fraktionen gegenüber der Konzessionsrichtlinie geäußert und darum gebeten, vom Regelungsvorschlag Abstand zu nehmen.
Auch der Bundesrat hat mehrfach gegen eine Konzessionsrichtlinie votiert und eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag erhoben – zuletzt in seinem Beschluss vom 2. März 2012. Die Konzessionsrichtlinie ist nicht vereinbar mit dem Recht der Selbstverwaltung der Kommunen.
Der Entscheidungsfreiheit von Kommunen bei der Erfüllung der Daseinsvorsorge bei kommunalen Unternehmen misst die SPD eine große Bedeutung zu. Die Gewährleistung des Gemeinwohls ist durch den Staat zu sichern. Der erst durch den Vertrag von Lissabon garantierte Ermessensspielraum für die Kommunen würde durch diesen Rechtsetzungsakt ausgehebelt.
Bei den Beratungen im Februar und März 2012 teilten weite Teile des Wirtschaftsausschusses diese Sorgen. Union und FDP formulierten in einem Entschließungsantrag, der Teil der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (Drucksache 17/9069) war, folgende Passage: "Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ersucht die Bundesregierung, bei ihren Verhandlungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen den besonderen Belangen insbesondere der Wasserversorgung angemessen Rechnung getragen wird".
Bei den Ratsverhandlungen in Brüssel hat die Bundesregierung diese Position nicht in der Neufassung des Richtlinienentwurfs verankert. Die Wasserwirtschaft wurde nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeklammert. Das ist umso erstaunlicher, als dass die Rettungsdienste und die kommunale Kreditbeschaffung inzwischen ausgenommen wurden. Die Bundesregierung blieb in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 30.01.13 eine Begründung schuldig, warum sie die kommunalen Wasserversorger nicht vor der Konzessionsvergabe-Richtlinie schützen will.
Marianne Schieder betont: „Wir Sozialdemokraten bleiben dabei und lehnen die Konzessionsrichtlinie in der vorgelegten Form ab. Diese Position hat die SPD-Bundestagsfraktion aktuell nochmals durch einen Antrag (Drucksache 17/12519) bekräftigt (siehe Anlage)“.
„Mit Populismus“, so die SPD-Abgeordnete „hat das Vorgehen der Opposition nichts zu tun. Die Bundesregierung hatte lange genug Zeit, auf EU-Ebene eine befriedigende und gangbare Lösung zu erreichen. Jedoch bleibt sie diese den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Kommunen nach wie vor schuldig.“