Keine Angst vor „Gelber Karte“ aus Brüssel
Als „politisch völlig daneben“ wertet der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, MdL Franz Schindler die Forderung der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 vorläufig gestoppte Vorratsdatenspeicherung auf Druck der EU-Kommission schnell wieder einzuführen. Merk falle damit aus ideologischen Gründen allen in den Rücken, die sich um eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Lösung des Problems bemühen.
Dies sei umso unverständlicher, als es keinen einzigen empirischen Beweis dafür gebe, dass die anlasslose Speicherung aller Verbindungstaten Voraussetzung für die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten sei. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik schon seit zwei Jahren gestoppt sei, seien keine negativen Veränderungen in den Aufklärungsraten bestimmter Straftaten festgestellt worden.
Da auch die EU-Kommission keinen Nachweis über die Wirksamkeit der anlasslosen umfassenden Vorratsdatenspeicherung vorlegen könne, sei es viel wichtiger, die entsprechende Richtlinie der EU zu überarbeiten, als zu fordern, in der Bundesrepublik auf der Basis einer wackligen und brüchigen Richtlinie eine umfassende Speicherung aller Verbindungsdaten vorzuschreiben. Die Vorratsdatenspeicherung mag aus der Sicht von Sicherheitsbehörden nützlich sein. Dies reicht nach Ansicht von Schindler aber nicht aus, um ohne konkreten Anlass grundsätzlich jedermann zu verdächtigen.