Nach Angaben der Stiftung Eurofund machte Schwarzarbeit in Europa im Jahr 2012 rund ein Fünftel des europäischen Bruttoinlandsprodukts aus. Allein in Deutschland hat die Volkswirtschaft demnach einen Schaden von 750 Millionen Euro erlitten. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund könnten durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Deutschland mindestens eine halbe Million neue Jobs entstehen. Deswegen hat das Europäische Parlament unter Federführung der sozialdemokratischen Berichterstatterin Jutta Steinruck am Dienstag Politikempfehlungen für wirksame Arbeitskontrollen verabschiedet.
Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern begrüßt die Initiative und merkt an: " Heute sind Arbeitskontrollbehörden in den Mitgliedstaaten chronisch unterbesetzt und die Haushaltseinsparungen der letzten Jahre haben dazu erheblich beigetragen. Dabei sind sie entscheidend, um Arbeitnehmerrechte durchzusetzen, einen fairen Wettbewerb in der EU zu fördern sowie Steuer- und Sozialabgaben einzunehmen. Die Wirtschaftskrise darf kein Hindernis, sondern muss einen Anreiz sein, Arbeitskontrollen und somit den Schutz von Beschäftigten und ehrlichen Unternehmen zu stärken.“
Das Europäische Parlament fordert in der Initiative unter anderem neue Trainingsprogramme für Kontrolleure und betont den besonderen Kontrollbedarf bei prekär Beschäftigten und Migranten, um sie besser vor ausbeuterischen Praktiken zu schützen. Die neuen Regelungen gehen auch auf die Möglichkeit ein, Arbeitskontrolleure über Ländergrenzen hinweg besser zu vernetzen. „Die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt macht es auch beim Thema Arbeitskontrollen nötig, über den Tellerrand des Einzelstaates hinaus zu blicken", erklärt Ismail Ertug.
Allerdings haben Konservative und Liberale in der Schlussabstimmung gegen die Ahndung von Sozialdumping als Wettbewerbsverzerrung gestimmt. Ismail Ertug bedauert diese Uneinsichtigkeit: "Es ist völlig unverständlich, dass Unternehmen heutzutage aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen sanktioniert werden, aber nicht im Falle von Lohn- und Sozialdumping - handelt es sich hier doch genauso um eine Verzerrung im Binnenmarkt. Strafverfolgung kann nur wirksam sein, wenn Anti-Sozialdumping-Regeln in das Wettbewerbsrecht aufgenommen werden. Die EU-Kommission muss gravierende Verstöße gegen das Arbeitsrecht genauso ahnden und sanktionieren wie sie es bereits im Wettbewerbsrecht macht."