Bayerische SPD begrüßt Haltung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Thomas Beyer, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuberechnung der Hartz IV-Sätze vorschreibt. „Das ist ein Sieg für die Menschenwürde. Es ist eine langjährige Forderung der Sozialverbände, dass sich die Berechnung der Regelsätze von Hartz IV am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientieren muss. Und vor allem Kinder brauchen mehr. Dass dies festgestellt wird, freut mich besonders", erklärt Beyer, der auch Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern ist.
Beyer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei besonderem Bedarf, zum Beispiel bei Krankheitskosten, zusätzliche Leistungen gewährt werden müssen. Die Umsetzung des Urteils sollte darüber hinaus auch Raum geben für eine Prüfung, ob in Ballungsräumen wie München mit höheren Lebenshaltungskosten auch mehr Hilfen zum Lebensunterhalt gezahlt werden können.
Beyer: „Das Urteil ist zugleich eine schallende Ohrfeige für Hessens Ministerpräsident Roland Koch, der in diesen Tagen eine Kampagne gegen die Grundsicherung führt. Karlsruhe hat mit dem heutigen Urteil solchen Angriffen auf den Sozialstaat eine klare Absage erteilt."