MdL Franz Schindler referiert vor Jugendlichen
Im Rahmen einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Jusos Oberpfalz und den Falken Niederbayern/Oberpfalz zum aktuellen Versammlungsgesetz in Bayern am vergangenen Donnerstag referierte MdL Franz Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag und SPD-Bezirksvorsitzender.
Nach einer Einführung durch den Juso-Bezirksvorsitzenden Sebastian Roloff gab der Jurist hierbei praktische Hinweise zur Durchführung von Versammlungen in Bayern.
Überdies erklärte er den Jugendlichen grundlegende juristische Begrifflichkeiten, wie beispielsweise die Definition einer Versammlung. Schindler wies ausdrücklich auf die gesetzlich vorgeschriebene Anzeigepflicht einer Versammlung hin. Viele verwechselten diese mit einer Genehmigungspflicht, die es in Wirklichkeit nicht gäbe.
Der Schwandorfer Landtagsabgeordnete blickte zurück auf das Inkrafttreten des sehr umstrittenen Bayerischen Versammlungsgesetzes im Jahr 2008. Schindler kritisierte, das Gesetz war aus Sicht der Behörden und der Polizei geschrieben. So sah es vor, dass die Polizei von Versammlungen Übersichtsaufnahmen anfertigen, auswerten und unter Umständen unbegrenzt speichern konnte. Zudem oblagen dem Veranstalter einer Versammlung weitreichende und von Art, Umfang oder Ort der Versammlung unabhängige Informationspflichten gegenüber den Behörden. "Man beschäftigt sich fast ein Zehntel des Gesetzes damit, was der Leiter einer Versammlung tun muss, damit diese nicht gewaltsam wird", resümierte Schindler.
Beim am 1. Juni 2010 auf Druck des Bundesverfassungsgerichts in Kraft getretene neue bayerische Versammlungsgesetz wurden diesem laut Schindler einige Zähne gezogen. So dürfe beispielsweise die Polizei nur noch offen Film- und Tonaufnahmen anfertigen, wenn der Verdacht der öffentlichen Gefahr ausgehe. Darüber hinaus seien Veranstaltungen erst 48 anstatt bisher 72 Stunden vor Beginn anzeigepflichtig.
Deeskalierend wirke die Änderung beim Vermummungsverbot. Bisher musste die Polizei aufgrund des Status einer Straftat unverzüglich einschreiten. Beim neuen Gesetz gilt Vermummung nur noch als Ordnungswidrigkeit, was der Polizei mehr Ermessensspielraum gewährt.
Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion reichen die bisherigen Änderungen aber nicht aus, um die anhängige Verfassungsbeschwerde für erledigt zu erklären oder zurückzunehmen. "Trotz der Regierungsbeteiligung der FDP ist aus dem Versammlungsgesetz kein liberales Gesetz geworden. Es hat weiterhin viele Haken und Ösen", stellte Schindler fest.
Die von SPD, den Grünen, der FDP, dem DGB, der Gewerkschaft ver.di, dem Bund Naturschutz und weiteren Organisationen erhobene Verfassungsbeschwerde müsse weitergeführt werden, damit das Gericht in der Hauptsache über grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht, wie der Zulässigkeit der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei und der Notwendigkeit, auch kleine und kleinste Versammlungen anzuzeigen, entscheiden kann.
Schindler, der auch Mitglied im SPD-Landesvorstand ist, erhofft sich vom Bundesverfassungsgericht ein klares Signal, dass die Länder, die seit der Föderalismusreform für das Versammlungsrecht zuständig sind, das Versammlungsrecht nicht zu einem Spezial-Polizeirecht umbauen dürfen, sondern dass ein Versammlungsgesetz dazu dienen muss, die Ausübung eines Grundrechts zu gewährleisten.
Im Anschluss an das Referat war Raum für Fragen und ausführliche Diskussion, die von Jan Haas vom Bezirksvorstand der Falken moderiert und von den gut 40 Anwesenden gerne genutzt wurde.