Ab 1. September können sich inklusive Schulen erneut um den Jakob Muth-Preis bewerben. Der Preis zeichnet seit 2009 Schulen aus, die inklusive Bildung beispielhaft umsetzen und so allen Kindern die Möglichkeit eröffnen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre individuellen Potenziale zu entwickeln. Der Preis wird zum sechsten Mal vergeben; Träger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann Stiftung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2014.
MdB Marianne Schieder: „Erfolgreiche inklusive Schulen lenken ihren Blick auf die Bedürfnisse aller Kinder und sehen ihre Unterschiedlichkeit als Chance. In diesen Schulen ist der Perspektivwechsel vom getrennten zum gemeinsamen Unterricht bereits gelungen. Hier profitieren alle Kinder vom gemeinsamen Lernen.“
Das Recht auf inklusive Bildung sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Deutschland verankert. Die Erkenntnis, dass Inklusion allen nützt, sei auch deshalb besonders wichtig, weil sich gerade beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf – einer der großen Aufgaben der Inklusion in Deutschland – seit 2009 wenig getan habe, verdeutlicht die Bildungspolitikerin. Zwar besuche mehr als ein Viertel der Schüler mit Förderbedarf inzwischen eine reguläre Schule. Der Anteil der Kinder, die in Sonderschulen unterrichtet werden, gehe jedoch nicht zurück, und die Anzahl an Kindern mit Förderbedarf habe sich seit 2009 sogar erhöht.
Der Preis ist benannt nach dem Pädagogen Jakob Muth (1927-1993), einem Vorkämpfer und Wegbereiter des gemeinsamen Lernens. Jakob Muth war überzeugt: „Am stärksten wirken Beispiele“. Deshalb werden durch den Jakob Muth-Preis in diesem Jahr zum sechsten Mal Schulen prämiert, die anderen Schulen Mut machen können, sich der Herausforderung Inklusion zu stellen: damit alle Kinder besser lernen.
Bewerben können sich Schulen und Verbünde aller Schulformen – von der Grundschule bis zum Gymnasium. Die Voraussetzung: Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Aspekten wie Förderbedarf, ethnischem oder sozioökonomischen Hintergrund, lernen gemeinsam und können so ihre Potenziale entfalten. Es werden drei gleichwertige Preise in Höhe von jeweils 3.000 Euro an drei Schulen vergeben. 5.000 Euro gibt es für einen Schulverbund. Die Preisträger erhalten außerdem eine individuell auf ihre Schule/ ihren Verbund zugeschnittene Fortbildung zum Index für Inklusion durch die Montag Stiftung für Jugend und Gesellschaft.