In der nächsten Woche tagt das Europäische Parlament in Straßburg. Das Plenum stimmt u.a. über den Entschließungsantrag, mit dem Ziel die Herkunft anderer Erzeugnisse wie Fleisch und Milch künftig europaweit zu kennzeichnen, ab. Denn über 80 Prozent der Verbraucher wollen wissen, woher Fleisch und Milch kommen – auch wenn sie in Wurst, Lasagne oder Käse verarbeitet sind. Die Enthüllung durch die Panama-Papers haben wieder einmal deutlich gezeigt, dass im Kampf gegen Steuervermeidung mehr Transparenz nötig ist. Der Vorschlag für eine öffentliche, länderspezifische Berichterstattungspflicht wird nächste Woche im Plenum abgestimmt. Zu diesen Themen, die sich auch auf unsere Heimatregion auswirken werden, bekommen Sie im Lauf der Woche genauere Informationen und hier eine kurze Vorschau:
FLÜCHTLINGSPOLITIK – GEMEINSAMES EUROPÄISCHES ASYLSYSTEM
Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Reform der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik am Mittwoch, 04.05.2016; Plenardebatte am Mittwoch, 11.05.2016, ab 15 Uhr
Hintergrund: Insbesondere die vergangenen Monate haben gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt in der europäischen Asylpolitik. Die bereits im Juli 2013 von der EU beschlossenen Richtlinien zu Verfahrensgarantien und zu den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber sind durch die Mitgliedstaaten nur unzureichend umgesetzt, sodass die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren einleiten musste. Aktuell zeigt die Lage in Griechenland das Scheitern des Dublin-Systems, das festlegt, dass grundsätzlich der Staat der Einreise für die Prüfung eines Asylantrages sowie den Verbleib der Person zuständig ist. Die EU-Kommission hatte bereits am 6. April eine Mitteilung vorgelegt, in der sie die groben Linien für eine mögliche Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorzeichnet. Den ersten Teil der dazugehörigen Gesetzesvorschläge hat die Kommission am Mittwoch, 4. Mai vorgelegt.
EP-Position: Das Europäische Parlament steht hinter dem Ansatz der EU-Kommission, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem angepasst und weiter entwickelt werden muss. In seinem Initiativbericht vom 13. April für einen ganzheitlichen Ansatz in der europäischen Migrationspolitik hat sich das Parlament klar für eine grundlegende Reform der Dublin-Verordnung ausgesprochen - sowie für ein gerechtes Verteilungssystem für alle in der Union ankommenden Asylbewerber. Zudem forderten die Parlamentarier mehr legale Wege nach Europa, nicht nur durch die Nutzung von humanitären Visa und Neuansiedlung. Ergänzend zum Asylrecht brauchen wir eine verbesserte Einwanderungspolitik für die Arbeitsmigration.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten fordern schon lange tatsächliche europäische Zusammenarbeit in der EU-Flüchtlingspolitik. Bis jetzt ist diese immer am Egoismus der nationalen Regierungen gescheitert, die lieber kurzfristige Eigeninteressen durchsetzen, als sich auf eine mittel- und langfristig für alle gerechtere gemeinsame Lösung zu einigen. Die aktuelle Lage in Griechenland zeigt das Scheitern der aktuellen Dublin-Regelung. Es reicht nicht, kosmetische Änderungen vorzunehmen. Die EU-Kommission sollte den Mut haben, eine komplette Überarbeitung des Systems vorzuschlagen, mit einem fairen Verteilungsschlüssel nach objektiven Kriterien, der für alle Mitgliedstaaten gilt. Zudem muss die europäische Asylgesetzgebung weiter harmonisiert werden. Vergleichbar hohe Verfahrens- und Aufnahmestandards in allen Mitgliedstaaten sind ein unverzichtbarer Baustein, um sekundäre Migrationsbewegungen deutlich zu reduzieren.
STEUERTRANSPARENZ - VERPFLICHTENDER INFORMATIONSAUSTAUSCH ÜBER GROßUNTERNEHMEN
Richtlinie; Debatte am Mittwoch 11.05.2016, ab ca. 16.30 Uhr, Abstimmung am Donnerstag 12.05.2016, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die Panama Papers haben erneut gezeigt: Im Kampf gegen Steuervermeidung ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen ihres Anti-Steuervermeidungs-Pakets von Ende Januar hatte die EU-Kommission für eine transparentere Unternehmensbesteuerung einen Vorschlag zur Abänderung der Richtlinie des Rates vorgelegt (Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung / 2011/16/EU). Diese Änderung sieht vor, dass in der EU ansässige multinationale Unternehmen ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz aufschlüsseln müssen, in welchem Land sie wie viele Gewinne machen und wie viele Steuern sie dort zahlen - die sogenannte länderbezogene Berichterstattung. Diese Informationen werden ab 2017 zwischen den EU-Mitgliedstaaten bzw. den Steuerbehörden automatisch ausgetauscht. Der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten lediglich eine jährliche Bewertung der Wirksamkeit des automatischen Informationsaustausches sowie einen Überblick über die erreichten Ergebnisse vorlegen.
SPD-Position: Die SPD begrüßt die Einführung einer Berichterstattungspflicht für multinationale Unternehmen (Country-by-Country-Reporting) und den automatischen Austausch zwischen den Steuerbehörden als einen weiteren wichtigen Schritt gegen Steuervermeidung. Allerdings gibt es zwei Kritikpunkte: Erstens fordern wir, dass nicht nur Konzerne mit 750 Millionen Euro Jahresumsatz betroffen sind, sondern bereits Großunternehmen mit 40 Millionen Jahresumsatz - laut EU die Definition von "Großunternehmen". So wären nicht nur zehn Prozent aller multinationalen Unternehmen von dem Informationsaustausch betroffen. Zweitens ist für die SPD unakzeptabel, dass die EU-Kommission lediglich mit statistischen Daten abgespeist werden soll. Die Hüterin der Verträge sollte deshalb als neutrale Kontrollinstanz vollen Zugang zu den Daten haben.
EP-Position: Der federführende Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) ist der sozialdemokratischen Forderung nach einer stärkeren Rolle der EU-Kommission gefolgt. Keine Mehrheit im Ausschuss gab es dagegen für die Absenkung des Schwellenwertes von 750 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro. Deshalb wird die S&D-Fraktion diese Forderung für die Abstimmung im Plenum erneut einreichen.
Ausblick: Die EU-Finanzminister hatten sich bereits Anfang März grundsätzlich auf den automatischen Austausch der länderspezifischen Berichte der multinationalen Unternehmen zwischen den Steuerbehörden geeinigt. Allerdings fordert das Europäische Parlament Nachbesserungen - siehe oben. Auf Druck der Sozialdemokraten hat die EU-Kommission Anfang April zudem einen Vorschlag für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting vorgelegt, die Abänderung der EU-Bilanzrichtlinie. Dieses wird in den nächsten Monaten im Mitentscheidungsverfahren zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat ausgehandelt.
WAS STECKT IN UNSEREM ESSEN? LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG VORSCHREIBEN!
Resolution; Aussprache Mittwoch, 9.5.2016, 15 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 12.5.2016 ab 12 Uhr
Hintergrund: Verbraucher wollen wissen, was in ihrem Essen steckt. Deshalb hatte das Europaparlament die EU-Kommission aufgefordert, Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Herkunftsangabe für Milch- und Fleischprodukte vorzulegen. Außerdem soll sie prüfen, ob die verpflichtende Herkunftsangabe auch auf andere Erzeugnisse ausgeweitet werden kann. Bereits im Dezember 2014 war die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung in Kraft getreten, die eine Reihe von Bestimmungen über die Ursprungskennzeichnung verpackter Lebensmittel einführte. Die Verordnung forderte die EU-Kommission auf, zu prüfen, in wieweit auch die Herkunft von Milch und Fleisch in verarbeiteten Produkten verpflichtet angegeben werden kann. Die Kommission kam zum Schluss, dass eine freiwillig Kennzeichnung am besten sei, da der Lebensmittelsektor bei verpflichtenden Herkunftsangaben mit einem hohen Mehraufwand konfrontiert wäre. Die Entschließung des Parlaments am Dienstag in Straßburg ist die Antwort auf die Berichte der EU-Kommission.
EP-Position: Bereits im Februar 2015 hatte sich das Europäische Parlament in einer Resolution für die verpflichtende Angabe der Herkunft verarbeiteten Fleischs ausgesprochen. Darunter fallen beispielsweise Chicken Nuggets oder Lasagne. Nun sollen die verpflichtenden Herkunftsangaben auf weitere Produkte ausgedehnt werden.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten unterstützen den Entschließungsantrag, wie er im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde. Laut Umfragen der Europäischen Kommission möchten über 80 Prozent der Verbraucher wissen, woher Fleisch und Milch kommen – auch wenn sie in Wurst, Lasagne oder Käse verarbeitet sind. An diesem Wunsch orientieren sich die SPD-Abgeordneten. Die freiwillige Herkunftskennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten ist für die Verbraucher keine Lösung. Sie wäre wieder ein Flickenteppich in den Kennzeichnungsvorschriften. Nur wenn klare Herkunftsangeben vorgeschrieben sind, haben die Verbraucher die Wahl.
Ausblick: Die EU-Kommission wird in dieser Entschließung aufgefordert, tätig zu werden. Sollte sie Gesetzesvorschläge vorstellen, wird sich das Parlament erneut mit dem Thema beschäftigen.