MdB Marianne Schieder zum Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: "Rechte der Beschäftigten bleiben auf der Strecke"
Auch wenn das umstrittene Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz der Regierungsfraktionen aufgrund öffentlicher Proteste vorerst gestoppt wurde, sei weiterhin Widerstand erforderlich, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder. „Es ist sehr erfreulich, dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP unserem Antrag gefolgt sind und das Thema Beschäftigungsdatenschutz vertagt haben. Der Protest von Opposition, von Gewerkschaft und Datenschützern zeigte Wirkung. Offenbar war der Gegenwind so stark, dass selbst Schwarz-Gelb erkannt hat, dass diese Vorlage keinen effektiven Datenschutz beinhaltet“, unterstreicht MdB Marianne Schieder.
Union und FDP seien damit zunächst mit ihrem Vorhaben gescheitert, den Abbau von Arbeitnehmerrechten und die Legalisierung des Überwachungsbetriebes unter dem Deckmantel des Beschäftigtendatenschutzes auf die Schnelle durchzuziehen. Nach langem Nichtstun habe sich Schwarz-Gelb plötzlich und unerwartet auf Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz verständigt, mit denen massiv in die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingegriffen werde. Die schwarz-gelbe Koalition wolle die Dauerüberwachung am Arbeitsplatz ermöglichen. Das Gesetz sei ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte und legalisiere die Skandale bei der Arbeitnehmerüberwachung der vergangenen Jahre, kritisiert die Abgeordnete.
„Der Arbeitnehmerdatenschutz ist bei Schwarz-Gelb in schlechten Händen, weil einseitig die Wirtschafts- und Arbeitgeberinteressen bedient und der Schutz der Beschäftigten hinten angestellt wird. Der Versuch, das Gesetz noch schnell als kleines Geschenk für die FDP im Landtagswahlkampf in Niedersachsen zu präsentieren, ist gründlich misslungen. Im Gegenteil: Der Vorgang macht erneut deutlich, dass die Datenschutz- und Bürgerrechtspartei FDP sich endgültig zu einer reinen Wirtschafts-Klientelpartei entwickelt hat“, erklärt MdB Marianne Schieder. „Der Gesetzentwurf gehört vom Tisch und zwar dorthin, wo er hingehört – in den Reißwolf!“