Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t
„Der Feuerwehrführerschein hat die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Damit herrscht endlich Planungs- und Rechtssicherheit für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder in ihrer Eigenschaft als zuständige Berichterstatterin.
„Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei den Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft – sie verdienen in jeder Hinsicht unsere Unterstützung. Mit dem neuen Führerschein werden sie nicht länger in der Ausübung ihres Ehrenamtes eingeschränkt.“
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erheblich erleichtert. Bereits am 7. April hat der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet. Sobald der Bundesverkehrsminister das Gesetz im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht, können die ersten Führerscheine ausgestellt werden.
In Zukunft sollen Ehrenamtliche bei Rettungs- und Hilfsorganisationen die Möglichkeit haben, mit einer internen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu erlangen. Diese Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten. Die Einweisung und Prüfung kann durch Fahrlehrer oder die betroffenen Organisationen selbst erfolgen.
„Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung“, sagt die Abgeordnete Marianne Schieder. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes weiterhin gewährleisten.“
Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Technische Hilfsdienste beklagen bereits seit längerer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.