Themenvorschau für die Plenarwoche des Europäischen Parlaments in Straßburg
In der nächsten Woche tagt das Europäische Parlament in Straßburg.
Jährlich sterben 400.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung. Deshalb stimmt das Plenum nächste Woche u.a. über eine Richtline zur Reduzierung der Luftverschmutzung ab.
Zu einigen von diesen Themen, die sich auch auf unsere Heimatregion auswirken werden, bekommen Sie im Laufe der Woche genauere Informationen und hier eine kurze Vorschau:
SAUBERE LUFT IN EUROPA – MINDERUNG VON SCHADSTOFFEN
Richtlinie; Debatte am Mittwoch, 23.11.2016, ab 9 Uhr; Abstimmung ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Luftschadstoffe wie Stickstoffoxide, Feinstaub oder Ammoniak sind schädlich für Umwelt und menschliche Gesundheit. Die EU-Kommission geht davon aus, dass jährlich 400.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung sterben. Die wirtschaftlichen Kosten, die durch schlechte Luftqualität in den Gesundheitssystemen entstehen, beziffert die EU-Kommission auf 330 bis 940 Milliarden Euro: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1274_en.htm Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich im Juni 2016 auf eine reformierte Gesetzgebung zur Bekämpfung der Luftverschmutzung in der Europäischen Union geeinigt. Die finale Bestätigung des Parlaments soll jetzt in Straßburg folgen. Die betroffene Richtlinie setzt Grenzwerte für den Ausstoß von fünf Luftschadstoffen bis zum Jahr 2030.
EP-Position: Das Europäische Parlament konnte in den Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten durchsetzen, dass die Luftverschmutzung bis 2030 stärker verringert werden muss. Weitere Forderungen nach verbindlichen Zwischenzielen für 2025 und der Ausweitung der Richtlinie auf den Luftschadstoff Methan, der vor allem in der Landwirtschaft entsteht, wurden jedoch im Rat von Großbritannien, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien und Bulgarien blockiert. Die EU-Kommission sicherte dem Europäischen Parlament allerdings zu, Maßnahmen zur Verringerung des Methan-Ausstoßes zu prüfen.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten stufen die Richtlinienreform als gute Grundlage ein, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und vorzeitige Todesfälle voraussichtlich zu halbieren. Sowohl in Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten kann die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Grenzwerten signifikant verbessert werden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zeigen sich jedoch enttäuscht, dass ehrgeizigere Zielvorgaben und bindende Zwischenziele für das Jahr 2025 von den EU-Mitgliedstaaten abgelehnt wurden. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Europa-SPD, dass die Umsetzung der Richtlinie in den EU-Staaten von der EU-Kommission eingefordert wird – etwa über die Pflicht der Berichterstattung sowie über Vertragsverletzungsverfahren und zusätzliche Maßnahmen für weitere Luftschadstoffe wie Methan, aber auch Quecksilber.
Ausblick: Nach der Abstimmung im Parlamentsplenum wird der Ministerrat die Einigung formal annehmen. Die Richtlinie soll ab 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam werden.
GEWALT GEGEN FRAUEN VERHINDERN - ISTANBULER KONVENTION RATIFIZIEREN
Aussprache mit Resolution am Mittwoch, 23.11.2016, 15 Uhr;
Hintergrund: Gewalt gegen Frauen bleibt in Europa ein weit verbreiteter Menschenrechtsverstoß. Jede zehnte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt, jede 20. Frau wurde Opfer einer Vergewaltigung. Nur jedes dritte Opfer bringt die Taten zur Anzeige. Dies hängt auch damit zusammen, dass Gewalt gegen Frauen oft verharmlost und das Opfer häufig zur Mittäterin oder Schuldigen degradiert wird. Zudem passen Frauen - bewusst oder unbewusst - ihr Leben ständig an potentielle Bedrohungen an. Männerrollen, die Gewalt und Tätertum beinhalten, werden nur bedingt hinterfragt. Der Internationale Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist am Freitag, 25. November 2016.
SPD-Position: Gewalt gegen Frauen muss europaweit stärker bekämpft werden. Wir fordern daher, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbuler Konvention, von der Europäischen Union ratifiziert wird. Die Istanbuler Konvention ist ein Übereinkommen, dass sowohl Maßnahmen zum Schutz der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt als auch einen umfassenden Rahmen zur Prävention sowie Täterverfolgung festlegt. Hierzu gehören zum Beispiel grundlegende Prinzipien wie das zuletzt in Deutschland diskutierte „Nein heißt nein“ oder die Einrichtung von Frauenhäusern und Notrufnummern. Derzeit sind Frauen in den europäischen Mitgliedstaaten unterschiedlich gut geschützt, und auch die Strafverfolgung der Täter variiert. Da die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten eher langsam vorangeht und das Übereinkommen zudem auch europäische Kompetenzen berührt, fordern die Sozialdemokraten eine Ratifizierung durch die EU. Diese Forderung wurde im März dieses Jahres von der EU-Kommission unterstützt und das Verfahren dazu eingeleitet. Fortschritte wurden seither nicht kommuniziert.
EP-Position: Die meisten Fraktionen des Europäischen Parlaments unterstützen die Forderung nach der Ratifizierung der Istanbuler Konvention. Das geht aus einem gemeinsamen Entschließungsantrag hervor, den das Parlament noch verabschieden muss. Dieser fordert zudem eine europäische Richtlinie zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt und für den Schutz der Frauen.
Ausblick: Der gemeinsame Entschließungsantrag fordert die EU-Kommission auf, das Verfahren rund um die Ratifizierung des Istanbuler Übereinkommens zu beschleunigen. Durch eine gemeinsame Ratifizierung werden auch die Mitgliedstaaten, die den Text noch nicht unterschrieben haben, zu einem schnelleren Abschluss gedrängt.
ELFENBEINHANDEL STOPPEN - AKTIONSPLAN GEGEN ILLEGALEN KAUF UND VERKAUF VON TIEREN UND PFLANZEN
Initiativbericht; Debatte am Montag, 21.11.2016, ab 18 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 22.11.2016, ab 12 Uhr
Hintergrund: Der illegale Artenhandel ist eines der lukrativsten organisierten Verbrechen. Jahresgewinne werden auf bis zu 20 Milliarden Euro geschätzt. Der Handel mit illegalen Arten ist oft im Zusammenhang mit Geldwäsche und anderen Formen des organisierten Verbrechens wie Drogen- und Waffenhandel zu betrachten. Ein breites Spektrum geschützter Arten, darunter Elefanten und Nashörner, Korallen, Schuppentiere, Tiger, aber auch wertvolle geschützte Holzarten werden trotz Verbots illegal gehandelt. Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES umfasst 35.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten. Das Europaparlament forderte 2014 die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan gegen den illegalen Artenhandel vorzulegen. Im Februar 2016 verabschiedete die EU-Kommission diesen Aktionsplan als Teil des UN-Plans für nachhaltige Entwicklung bis 2030. In 32 Einzelmaßnahmen werden die Aktionen den jeweiligen europäischen Institutionen mit einem genauen Zeitplan zugeordnet.
EP-Position: Unter den Fraktionen des Parlaments gibt es die einheitliche Auffassung, dass die Europäische Union die Maßnahmen gegen den illegalen Artenhandel stärken muss. Der Initiativbericht begrüßt daher den von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan und appelliert an die Mitgliedstaaten, illegalen Artenhandel mit hoher Priorität zu verfolgen. Dies erfordert eine koordinierte Herangehensweise, die die Mitgliedstaaten mit entsprechenden Personal- und Sachressourcen unterstützen müssen. Der Umweltausschuss hat den Bericht ohne Gegenstimmen angenommen.
SPD-Position: Die SPD ist der Auffassung, dass auch die derzeit legale Trophäenjagd, zum Beispiel auf Löwen, zu einem Rückgang der geschützten Arten führen kann. Einfuhrgenehmigungen für Trophäen müssen nach Ansicht der Sozialdemokraten streng überprüft und auf Nachhaltigkeit getestet werden. Außerdem unterstützt die SPD das Verbot des Im- und Exports von Elfenbein sowie von Nashorn-Horn. Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass der legale Handel von diesen Gütern erst einen Markt schafft, der letztendlich den illegalen Handel befördert.
Ausblick: Der Bericht wird voraussichtlich mit großer Mehrheit angenommen. Gefragt sind anschließend die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die den Aktionsplan umsetzen müssen. Der Rat hat in seiner Schlussfolgerung vom Juni 2016 bereits positiv auf den Plan reagiert.