Präimplantationsdiagnostik: fraktionsübergreifende Gruppenanträge in der Diskussion

Veröffentlicht am 13.04.2011 in MdB und MdL

MdB Marianne Schieder

MdB Marianne Schieder gegen Präimplantationsdiagnostik

"Ich setze mich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein und bin daher auch Mitantragstellerin für den entsprechenden Gesetzentwurf", erklärt die SPD Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Notwendig wird der Gesetzesentwurf, weil der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes am 6. Juli 2010 entschieden hat, dass nach aktueller Gesetzeslage die PID bei hohem Risiko für schwerwiegende genetische Schäden zulässig sei.

Mit dem von Abgeordneten aus allen Fraktionen vorgelegten Gesetzesentwurf wird ein umfassendes gesetzliches Verbot der PID angestrebt. Zwar würden Paare mit der individuellen Erfahrung einer eigenen Erkrankung oder von Tot- bzw. Fehlgeburten einen hohen Leidensdruck durch diese Regelung verspüren. Doch gleichzeitig müsse man die gesellschaftlichen Auswirkungen im Blick haben. "Mit der Zulassung der PID - selbst mit zahlreichen Auflagen und Einschränkungen - würde sich ein Paradigmenwechsel vollziehen, der ein Aussortieren von Embryonen legitimiert", erklärt Marianne Schieder ihre Position zum Verbot der PID. Jede Entscheidung für oder gegen einen Embryo sei verbunden mit einer Grenzziehung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben. Alle Regelungen mit dem Ziel einer beschränkten Zulassung würden nicht dem Grundproblem entgehen, dass am Anfang die Frage steht: "Welches Leben darf gelebt werden und welches nicht?" So bringt die Bundestagsabgeordnete die Grundfrage auf den Punkt. Internationale Erfahrungen hätten gezeigt, dass eine Begrenzung auf medizinische Ausnahmefälle auf Dauer nicht möglich sein werde. "Und ich will nicht, dass es eines Tages in Deutschland möglich wird, sich sein Wunschbaby zusammenzustellen, weil nach und nach die Reglementierungen für eine PID aufgeweicht werden. Daher stehe ich klar für ein Verbot dieser Diagnostik", so Marianne Schieder.
Hintergrund: Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet die genetische Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor der Übertragung in die Gebärmutter. Dabei werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können. Bisher war die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Der Bundesgerichtshof urteilte am 6. Juli 2010 jedoch, dass das Gesetz kein grundsätzliches Verbot umfasst und damit gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Es liegen drei Vorschläge zur gesetzlichen Regelung vor, die als Gruppenanträge jeweils fraktionsübergreifend eingebracht wurden:
  • Der erste Vorschlag (Drucksache 17/5450 mit eingebracht von MdB Marianne Schieder) sieht ein Verbot der PID vor. Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen werden als faktisch unmöglich eingeschätzt und bergen zudem die Gefahr der Ausweitung. Als Grundproblem wird aus Sicht der Antragsteller die Unterscheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben betrachtet, die das Grundrecht der Menschenwürde einschränkt und Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Die Gesetzesänderung betrifft das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG), das auf PID erweitert und spezifiert würde.
  • Der zweite Vorschlag (Drucksache 17/5452) spricht sich für eine begrenzte Zulassung der PID aus. Das grundsätzliche Verbot findet keine Anwendung, wenn bei mindestens einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führt. Im Fokus steht demnach kein bestimmtes Krankheitsbild, sondern die (Über)Lebensfähigkeit des Embryos. Eine Ausweitung auf andere schwere Erbkrankheiten wird abgelehnt, da eine solche Eingrenzung als unmöglich erscheint. Im genannten Ausnahmefall werden Verfahrensregeln wie bspw. die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum, Beratungs-, Dokumentationspflicht, Einzelfallsentscheidung einer Ethik-Kommission und Berichtspflicht der Bundesregierung angewandt. Die Gesetzesänderung betrifft das Embryonenschutzgesetz.
  • Der dritte Vorschlag (Drucksache 17/5451) lässt die PID in Ausnahmefällen zu, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Grundvoraussetzung ist die sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien sowie die Vornahme des Eingriffs in lizenzierten Zentren. Vorherige Aufklärung und Beratung sowie das positive Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission sind dabei verpflichtend. Das Kernargument der Antragsteller ist der Schutz von Frauen und Paaren vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen im Hinblick auf die Schwangerschaft sowie die Vermeidung von Spätabbrüchen. Zudem sollen an die PID die gleichen Maßstäbe angelegt werden, wie an die Pränataldiagnostik, die den Schwangerschaftsabbruch bei festgestellten schweren genetischen Schäden erlaubt. Die Gesetzesänderung betrifft das Embryonenschutzgesetz.
 

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Projekt 2016 - Schuld & Sühne?

„Historischen Themennachmittage" im Labertal

Die intensive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist wichtig um die Gegenwart zu verstehen und der Zukunft zu vertrauen. Der AK Labertal will fundierte Geschichtsbewältigung unter sozialdemokratischen Gesichtspunkten anbieten Es gibt nichts zu glorifizieren, nichts zu beschönigen und schon gar nichts zu rechtfertigen. Wir wollen aber auch nicht anklagen und verurteilen - keiner von uns kann heute sagen, wie er sich selbst verhalten hätte, in einer anderen Zeit.

- Rückblick -
Der SPD-Arbeitskreis Labertal hat mit dem „Historischen Themennachmittag“ zur Schierlinger Muna am 24. Januar 2010 begonnen, sich mit den Ereignissen vor 65 Jahren genauer zu beschäftigen. Neben dem „Wunder von Schierling“ sollt der Blick auch auf die Todesmärsche durch das Labertal gelenkt werden.

Die Brüder Gandorfer beschäftigten den AK am historischen Datum 7. November 2010 in Pfaffenberg.

Im Spätherbst 2011 wurde mit "Die Engel von Laberweinting" erneut an das Thema "65 Jahre Kriegsende" angeknüpft. 62 tote Kinder in nur wenigen Monaten, so die Bilanz des Entbindungs- und Kinderheims für Fremdländische.

Der letzte „Historische Themennachmittag“„GELINZT - Euthanasie- Opfer aus dem Labertal“ fand am 4. März in Geiselhöring statt. Das Thema wurde mit einer Informationsfahrt am 14. April an den Gedenkort Hartheim bei Linz abgerundet.

Die Dokumentationen zu den Themennachmittagen (oder den Bonhoeffer-Wochen) sind unter www.agentur-labertal.de zu bestellen!

Projekt 2015 - Flucht, Vertreibung und Asyl

Flucht, Vertreibung und Asyl 1945 / 2015

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120 Jahre BayernSPD - Im Dienst von Freiheit und Demokratie Frauen sind in der rechtsextremen Szene keine Seltenheit mehr – sie sind die „nette“ Nachbarin oder betreiben Biolandbau und verkaufen „Deutschen Honig“ und unterwandern so die Gesellschaft mit neonazistischem Gedankengut. Die Ausstellung „Braune Schwestern“ aus Österreich war 2012 erstmals in Niederbayern zu sehen und beschäftigt sich mit der Symbolik, den Liedern und dem Gedankengut der rechtsextremen Frauenszene.