Wollen das die Verantwortlichen des Geiselhöringer Wahlbetrugs zur Verantwortung gezogen werden: (v.li.) die Geiselhöringer Stadträte Josef Eisenhut und Erich Attenberger, Lukas Butterworth, Kreisvorsitzender Martin Kreutz, Martin Schießwohl, Rainer Pasta und Theo Göldl
„Zum eigenen Vorteil die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger manipuliert“
KreisSPD lässt bei Aufklärung des Wahlbetrugs in Geiselhöring nicht locker – ÖPNV-Verbindung zum Bahnhof Sünching wird geprüft
Am vergangenen Montag traf sich die SPD-Kreisvorstandschaft in der Taverne Korfu in Geiselhöring zur erweiterten Vorstandssitzung. Neben dem aktuellen Stand der Anklage zum Wahlbetrug in Geiselhöring stand das Thema Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Tagesordnung.
Kreisvorsitzender Martin Kreutz informierte kurz über die Ergebnisse der Wahlen zum Bezirksvorstand, bevor die Geiselhöringer Stadträte Josef Eisenhut und Erich Attenberger zu aktuellen Themen in Geiselhöring Stellung bezogen. Der nun angegangene Ausbau der Breitbandinfrastruktur wurde allgemein begrüßt, wobei die Anwesenden sich einig waren, dass die Ausbauziele, die durch die aktuellen Programme gefördert werden, bei weitem nicht dem Stand der Technik und den Bedürfnissen der Digitalisierung entsprächen. Weitere Themen waren das neue Baugebiet und die damit verbundene Frage nach den Vergabekriterien, um der riesigen Nachfrage gerecht zu werden, sowie der Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses.
Mit dem Bürgerbus zum Bahnhof Sünching?
Zum Thema ÖPNV ließ sich die Kreisvorstandschaft über das Bürgerbus-Modell in Geiselhöring informieren und regte an, den Bedarf für eine Bürgerbusverbindung zum Bahnhof Sünching zu prüfen. Die beiden Geiselhöringer Stadträte griffen die Forderung auf und werden dies im Stadtrat beantragen.
Besonders interessierte die Geiselhöringer Stadträte natürlich die aktuelle Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landshuter Abgeordneten Ruth Müller zum Wahlbetrug in Geiselhöring. Schriftführer Rainer Pasta stellte die Antwort vor und es folgte eine rege Diskussion.
„Wie von der Staatsregierung zu erfahren war, erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg unter dem 15. Juni 2016 gegen sieben Angeschuldigte wegen Wahlfälschung u.a. Anklage zum Landgericht Regensburg“, so Pasta. Durch Beschluss vom 20. Februar 2017 ließ das Landgericht Regensburg die Anklage gegen fünf der Angeschuldigten unverändert zur Hauptverhandlung zu. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei der fünf Angeschuldigten lehnte es aus tatsächlichen Gründen ab. Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass gegen die beiden Angeschuldigten - im Umfang der Nichteröffnung des Hauptverfahrens - nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen jeweils kein hinreichender Tatverdacht bestünde. Soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde, legte die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 20. Februar 2017 sofortige Beschwerde ein. Durch Beschluss vom 10. Mai 2017 verwarf das Oberlandesgericht Nürnberg die sofortige Beschwerde als unbegründet, da es einen hinreichenden Tatverdacht gegen die beiden Angeschuldigten ebenfalls nicht als gegeben ansah.
Weiter teilte die Staatsregierung mit, so Pasta weiter, dass in dem Umfang, in dem das Landgericht Regensburg die Anklage durch Beschluss vom 20. Februar 2017 zur Hauptverhandlung zugelassen hat, zugleich das Hauptverfahren vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg eröffnet wurde. Soweit die Anklage gegen eine Angeschuldigte nur wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Titeln zugelassen wurde, hat das Landgericht das Verfahren abgetrennt und vor dem Amtsgericht, Strafrichter, Straubing eröffnet. Über die Termine zur Hauptverhandlung und deren Dauer konnte die Staatsregierung keinerlei Angaben machen, da dies im Ermessen des mit der Sache befassten Gerichts bzw. des Vorsitzenden Richters nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung etwaiger verfahrensbezogener Anträge der übrigen Verfahrensbeteiligten in richterlicher Unabhängigkeit liege.
„Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“
In der anschließenden Diskussion herrschte großes Unverständnis über die Bewertung der Gerichte zur Verantwortung einzelner Personen im Geiselhöringer Wahlskandal. „Wenn nicht einmal die Nutznießer des Betrugs als Anstifter zur Verantwortung gezogen werden sollen, wo bleibe da die Gerechtigkeit“, klagte stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender Franz Bayer, verwies auf den aktuellen Fall Wollbergs in Regensburg, wo weit aus drastischere Schritte im Rahmen der Ermittlungen ergriffen wurden als im Fall Geiselhöring. „Die Bürgerinnen und Bürger in Geiselhöring und im Landkreis Straubing-Bogen haben ein Recht darauf, dass diese Angriff auf die Demokratie aufgeklärt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, so die einstimmige Forderung der LandkreisSPD. Es könne nicht angehen, dass Einzelne rein zum eigenen Vorteil die Wahlentscheidung ihrer Mitbürger ad absurdum führen. Mit Spannung verfolgt die Kreisvorstandschaft das weitere Vorgehen, sind dem kreisverband durch den Wahlbetrug auch enorme Zusatzkosten entstanden.
Wahlkampfauftakt mit Musik
Kreisvorsitzender Martin Kreutz verwies abschließend auf den Wahlkampfauftakt des Kreisverbandes zur Bundestagswahl am 9. August ab 19.30 Uhr im „Wald-Café Glashütt“ in St. Eglmar. Zusammen mit dem Ortsverein und der stellvertretenden Landesvorsitzenden Johanna Uekermann wird die heiße Phase des Bundestagswahlkampf mit musikalischer Begleitung gestartet.