Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilten früheren NPD-Chef Udo Voigt vor, bei einem Neujahrsempfang der Partei den Holocaust geleugnet zu haben. Nun ermittelt sie gegen Voigt, den einzigen Vertreter der rechtsextremen NPD im Europaparlament.
Es lag aber noch ein weiterer Antrag auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität vor. Hintergrund ist ein von Voigt angestrengtes Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hatte ihn 2014 wegen gemeinschaftlicher Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Deshalb stimmte das Europäische Parlament am Mittwochabend über die Anträge auf Aufhebung von Voigts Parlamentarischer Immunität ab und entzog ihm den Schutz der Parlamentarischen Immunität.
„Wie alle anderen Parlamentarier schützen Voigt zwar bestimmte Rechte vor Strafverfolgung. Er hat sich mit der Leugnung des Holocaust jedoch vor Beginn seines Mandats strafbar gemacht und hat sich auch dementsprechend jetzt strafrechtlich zu verantworten“, begrüßt der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug das Abstimmungsergebnis im Fall Voigt.