MdEP Ismail Ertug: Kosten sollen nicht am Passagier hängen bleiben
Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für ein einheitlich europäisches Verfahren bei der Erhebung von Luftsicherheitsentgelten ausgesprochen. Damit wird auch geregelt, welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden dürfen und welche nicht.
"Das Parlament hat hier eine gute Entscheidung getroffen. Die Kosten für
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die über die in der Europäischen Union allgemein festgelegten hinausgehen, müssen nun von den Mitgliedstaaten selbst getragen werden", begrüßte Ismail Ertug, Mitglied des Verkehrsausschusses, das Abstimmungsergebnis.
Die Mitgliedstaaten können jederzeit verschärfte Kontrollen einführen - aus welchen Gründen auch immer - jedoch können sie die Kosten nun nicht mehr an die Passagiere weiterreichen, sondern müssen sie selbst tragen. "Das wird hoffentlich dazu führen, dass wir weniger hektisch eingeführte Sicherheitsmaßnahmen in nationalen Alleingängen bekommen werden", so Ismail Ertug weiter.
Solange es zum Beispiel keine einheitliche EU-Regelung zu Körperscannern gibt, dürften die Mitgliedstaaten auf Grund dieser Richtlinie die entstandenen Kosten nicht einfach weiterreichen.
Ein weiterer Kernaspekt des Richtlinienvorschlags ist die Kostentransparenz der
Luftsicherheitsentgelte. "Umso transparenter die Luftsicherheitsentgelte zwischen den EU-Flughäfen und den Fluggesellschaften ausgestaltet werden, umso besser ist das auch für den Passagier. Denn die Fluglinien werden darauf achten, dass die an sie weitergereichten Entgelte, somit die Gebühren auf dem Flugticket, nicht übertrieben hoch sind", erklärte Ismail Ertug abschließend.