Im November hatte eine Sprecherin des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erklärt, dass „Fracking wie in den USA ist in Bayern weder nötig noch möglich noch zulässig“ und auch „keine Öl- und Gaslagerstätten in Bayern existieren, für deren Erschließung Fracking nötig wäre“. Daraufhin hatte sich Annette Karl an die Staatsregierung gewandt um eine Begründung für diese Aussage zu erhalten.
Betont wird nun in der Antwort der Staatsregierung, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2012 zu dem Ergebnis kam, dass in Bayern keine Tongesteinsformationen mit Schiefgaspotenzial vorhanden seien. Dies ergebe sich aus verschiedenen Faktoren wie die fehlende thermische Reife, Gesteinsmächtigkeit und der fehlenden organischen Substanz für die Entwicklung entsprechender Schiefergaslagerstätten.
Im Umkehrschluss würde dies also bedeuten, dass auch die Erkundungslizenz für die Tochterfirma von Rose Petroleum Ltd., die Naab Energie GmbH, nur zur Auffindung konventioneller Vorkommen führen könne. Unklar bleibt aber weiterhin, was passiert, wenn die Vorhersagen der Studie in dieser Ausschließlichkeit nicht stimmen und doch Lagerstätten entdeckt werden, welche nur durch eine unkonventionelle Förderung erschließbar wären. Die Tiefenbohrung in Windischeschenbach hat gezeigt, dass die Gesteinsformationen in größerer Tiefe deutlich anders sind als man sich das vorher vorgestellt hatte.
Es gilt weiterhin aufmerksam zu bleiben.