"Sonderfahrberechtigung" für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen
„Der Feuerwehrführerschein hat eine weitere Hürde genommen. Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder in ihrer Eigenschaft als zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss. „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei den Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft – sie verdienen in jeder Hinsicht unsere Unterstützung“.
Der Rechtsausschuss und der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages haben in ihren Sitzungen am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erheblich erleichtert.
In Zukunft sollen Ehrenamtliche bei Rettungs- und Hilfsorganisationen die Möglichkeit haben mit einer internen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu erlangen. Diese Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten. Der Einweiser und Prüfer muss kein ausgebildeter Fahrlehrer sein.
„Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung“, sagt die Abgeordnete Marianne Schieder. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten.“
Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.