Die Verletzungen europäischer Werte in Ungarn haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Die Sozialdemokrat_innen haben daher in einer Resolution am Mittwoch, 17. Mai, in Straßburg die ersten Schritte zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7(1) der EU-Verträge gegen die ungarische Regierung gefordert. Das Verfahren sieht vor, dass die Lage in Ungarn auf die Agenda des Rates kommt, der eine Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung europäischer Werte durch die ungarische Regierung feststellen könnte.
"Ich bin sehr erleichtert, dass die sozialdemokratische Resolution angenommen wurde", kommentiert der Amberger Europaabgeordnete Ismail Ertug das Ergebnis.
"Die Kritik seitens der Europäischen Kommission und vieler Europaabgeordneter hat Ungarns Premier Viktor Orbán bisher überhaupt nicht interessiert. Stattdessen treibt er den autoritären Umbau des Landes weiter voran. Deshalb ist es jetzt an der Zeit mit härteren Bandagen gegen die ständigen Verletzungen europäischer Werte in Ungarn zu kämpfen", so Ertug weiter. "Victor Orbán hat den Bogen dermaßen überspannt. Der unsägliche Umgang mit Schutzsuchenden, die Anti-Europa-Kampagne ,Stoppt Brüssel‘ und zu guter Letzt noch die drohende Schließung der Central European University. Dies alles ist weder christlich, noch demokratisch, noch europäisch. Genug ist genug!"
"Wir Sozialdemokrat_innen haben Orbán von Anfang an die rote Karte gezeigt, wohingegen die Konservativen, also auch die CDU- und CSU-Abgeordneten, zu lange an der Allianz mit Orbán festgehalten haben", so Ertug und ergänzt "Wer wirklich hinter den europäischen Werten steht, darf die ungarische Regierung nicht weiter gewähren lassen!"
Der ungarische Ministerpräsident hat seit seinem Amtsantritt die hart erkämpften Rechte der ungarischen Bevölkerung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt und hetzt die Bevölkerung mit seinen hinterlistigen Meinungskampagnen gegen Flüchtende und Europa auf.
"Wir dürfen als Europäer_innen hier nicht länger zusehen! Dafür haben wir heute im Europäischen Parlament die Grundlage geschaffen. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments wird sich jetzt an die Arbeit machen", so Ertug abschließend.
Die Innenpolitiker_innen erhielten den Auftrag, detailliert mögliche schwerwiegende Verstöße der Regierung Orbán gegen europäische Werte herauszuarbeiten, um dann auf dieser Grundlage die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, Maßnahmen gemäß Artikel 7(1) einzuleiten.
Hintergrund:
Artikel 7 EUV meint die Suspendierung der EU-Mitgliedschaft – bzw. die Aussetzung bestimmter Mitgliedsrechte (Pflichten bleiben erhalten). Voraussetzung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen die Grundwerte der EU nach Art. 2 EUV verstößt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Gibt es eine vorläufige Feststellung wird der Mitgliedstaat vom Rat aufgefordert die Missstände zu beseitigen.
Endgültige Feststellung: Ändert der Mitgliedstaat nichts, so muss das ganze Prozedere nochmal durchlaufen werden, dieses Mal kann das Parlament allerdings nicht die Initiative ergreifen, muss aber dennoch mit einer 2/3 Mehrheit zustimmen während der Rat einstimmtig zustimmen muss.
Ist ein Verstoß endgültig festgestellt, kann der Rat (mit qualifizierender Mehrheit) bestimmte Rechte (auch Stimmrechte) des betroffenen Mitgliedstaat aussetzen, bis dieser die Grundwerte wieder einhält.